Handys/Smartphones verboten! Versteckte AGB-Änderung beim #FCSP – „Bloggerklausel“ ersatzlos gestrichen!

ACHTUNG: Hat sich erledigt, siehe unteren Teil!

Es gibt Dinge, die glaubt man gar nicht. So hatte der FCSP vor etwas mehr als einem Jahren versucht, durch eine restriktive AGB Änderung jegliche Bildaufnahme neben Video- und Tonaufnahmen im Stadion zu verbieten. Auf den Protest der Fanszene, siehe http://kleinertod.wordpress.com/2011/07/15/ausblick-saisonauftakt-in-lubeck-gegen-ingolstadt-und-geanderte-agb-erlauben-fcsp-blogs/ wurde eine Regelung geschaffen, die das Knipsen zu privaten Zwecken erlaubt. Nunmehr wurde klammheimlich genau diese Klausel wieder geändert, so daß twittern, bloggen und ähnliche Aktivitäten VERBOTEN sind am Millerntor.

„Davon ausgenommen ist das Recht, Bilder, Beiträge oder Berichte in Medien ohne kommerziellen Charakter wie Fanclubseiten, Fanblogs oder Fanzines zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung von Bildern, Beiträgen oder Berichten auf sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook, Google Plus, Twitpic, Flickr oder ähnlichem ist erlaubt, solange sie nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgen.“

hieß es im Jahre 2011 auf den Protest hin, siehe http://stpauli.nu/supporters-in-action/millerntor-bloggen-erlaubt.

In den AGBs, die aktuell auf der offiziellen Internetseite mit der Angabe „Stand 2010“ zu sehen sind http://www.fcstpauli.com/pdfs/karten/agb.pdf und damit gelten, heißt es aber:

„Es ist Ticketinhabern daher ohne vorherige Zustimmung des FC St. Pauli auch nicht gestattet, Ton, Fotos, Videos, Beschreibungen oder Resultate des Spiels aufzunehmen, es sei denn dies erfolgt ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke. In keinem Fall erlaubt ohne Zustimmung des FC St. Pauli sind die öffentliche Verbreitung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, insbesondere über das Internet oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des FC St. Pauli nicht ins Stadion mitgebracht werden.“

Mit anderen Worten: wer ein Handy oder Smartphone hat, welches Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen anfertigen kann, darf dieses aktuell noch nicht einmal mehr ans Millerntor nehmen! Denn schließlich könnte man diese zu solchen Aktivitäten benutzen. Jede_r einzelne Besucher_in müßte also, wenn er oder sie ein solches Gerät mit zu einem Spiel bringen will, die VORHERIGE ZUSTIMMUNG des FCSP einholen.

Und natürlich sind auch sämtliche Blogs und tweets sowie ähnliche Veröffentlichungen im Internet mit Ton oder Foto untersagt laut AGB. Dieser mein Blog ist also AGB-widrig. Ob ich jetzt Stadionverbot bekomme und alle anderen Blogger_innen auch?

NACHTRAG (WICHTIG): Die beim online Verkauf präsentierten AGBs lesen sich aber doch anders, nämlich mit der Bloggerklausel: http://www.eventimsports.de/shop/239/stb. Ich gehe daher von einem Versehen aus. Doch wir haben gerade zwei sich widersprechende AGBs in der Welt…

Noch ein WEITERER, WICHTIGER NACHTRAG: es handelte sich offensichtlich um ein Versehen. Die AGB wurden auf der Internetseite des Vereins geändert. Es ist mittlerweile die „richtige“ AGB wieder online – http://www.fcstpauli.com/pdfs/karten/agb_stand_07.05.2012.pdf – mit der „Bloggerklausel“. Also alles nur ein kurzer Aufreger. Alles geklärt.