Mit einer Rundmail an die Abonnent*innen der Dauerkarte wurde eine Änderung der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) herausgeschickt, die einige Wellen geworfen hat. Auch deswegen, weil diejenigen, die ihre Dauerkarte nicht per Abo sondern direkt erneuen, diese mail nicht bekommen haben. Die geänderten ATGB stehen aber mittlerweile auch beim Verein auf der Internetseite und sind damit Bestandteil jeder erworbenen Dauerkarte.
Zu finden sind die aktuellen ATGB hier: https://www.fcstpauli.com/fu%C3%9Fball/tickets/ticket-onlineshop/atgb-und-stadionordnung. Die ATGB müssen akzeptiert werden, sonst gibt es keine Dauerkarte. Und mit einem Kauf werden sie akzeptiert.
Es gab aufgrund der Änderungen beunruhigte Stimmen. Zum einen, weil die Saisonmindestnutzung von 12(+) auf 14(+) erhöht wurde – es droht danach ein Entzug der Dauerkarte bei einer Nutzung von weniger als 14 (bei einer Saison mit 17 Liga-Heimspielen bzw. weniger als 15 (bei einer Saison mit 19 Liga-Heimspielen) Spielen pro Saison. Zum anderen aber auch, weil die erlaubte Weitergabe geregelt wurde für die Berechnung dieser Zahlen sowie die Einführung einer möglichen Ausweiskontrolle.
Der Millernton hat hierzu gebloggt: https://millernton.de/2026/06/16/fc-st-pauli-dk-atgb-mindestnutzung-parkverbot/. Leider habe ich hier ein paar Punkte aufzuführen, die diesen Worten widersprechen.
In dem Blogbeitrag führt der Millernton aus, daß die Weitergabe an Dritte weiterhin kein Problem sei, da diese, was zutreffend ist, in Punkt 10.3 der ATGB weiterhin geregelt ist in Punkt 10.3 ATGB als „zulässige Weitergabe“. Eine private Weitergabe des Tickets ist weiterhin eine „zulässige Weitergabe“, sofern keine „unzulässige Weitergabe“ nach 10.2 ATGB vorliegt, was zum Beispiel bei kommerziellem Interesse oder im Fall einer dauerhaften Weitergabe gegeben wäre. Dies führt jedoch, im Gegensatz zur Auffassung vom Millernton(„Die Weitergabe ist hier explizit zwar nur über den Zweitmarkt erwähnt, über die allgemein in 10.3 („Zulässige Weitergabe“) aufgeführten Punkte aber auch als physische Weitergabe mitgemeint.“), nicht zu einer Zählung als Nutzung im Sinne des Punktes 4.5 der ATGB.
Lediglich die Weitergabe im Zweitmarkt soll nach den neuen ATGB als Nutzung gelten, die für diese Zahl bei einem Nichtbesuch der inhabenden Person der Dauerkarte gezählt werden – nicht jedoch die Weitergabe an eine dritte Person ohne den Zweitmarkt. Zur Zählung der oben genannten Spiele gehört nur die eigene Nutzung der Karte oder „den Dauerkartenplatz (…). anderen Fans über die offizielle Ticket-Zweitmarktplattform nach Ziffer 10.4 zum Kauf“ anzubieten. 10.3 ATGB ist explizit nicht genannt worden, sondern nur der Punkt 10.4 ATGB.
Dies ist jedoch kein Fehler, es ist Absicht. Der Verein schreibt in der oben genbannten mail: „Erhöhung der Mindestnutzung der Dauerkarte auf 14 Heimspiele (von zuvor 12 Spiele). Neben der persönlichen Nutzung wird auch weiterhin ein Weiterverkauf über den Ticket-Zweitmarkt als Nutzung gezählt. Zum Thema der Mindestnutzung und den Möglichkeiten der Ticketweitergabe werden wir noch einmal gesondert vor Saisonstart informieren.“ Außerdem: „Möglichkeit der Überprüfung der Identität durch eine Ausweiskontrolle. Diese Anpassung dient dazu es zu verhindern, dass Dauerkarten vererbt bzw. durch Dritte weitergenutzt werden und wir als Verein Verträge kündigen können.“ Es soll also gerade die Nutzung durch Dritte verhindert werden. Wie genau und nach welchen Regeln soll dabei wohl nicht in den ATGB explizit stehen, sondern es soll darüber anderweitig informiert werden.
Der Verein hätte auf 10.3 ATGB verweisen können, hat aber explizit auf 10.4 ATGB verwiesen und zudem die Form einer Identifikationsprüfung durch eine mögliche Ausweiskontrolle eingeführt. Und in der mail darauf verwiesen, daß eine Weitergabe an Dritte unterbunden werden soll – die weitere Umsetzung soll nur erst noch angekündigt werden. Aktuell haben wir nur die ATGB und damit zählt die Weitergabe an Dritte ausdrücklich NICHT. Ob sich dies noch durch eine noch folgende Ankündigung ändert, läßt sich hier nicht beantworten. Relevant hier ist aber, daß in 10.3 ATGB ausdrücklich eine dauerhafte Weitergabe der Dauerkarte wegen 10.2 ATGB ausdrücklich als unzulässige Weitergabe ausgeschlossen ist. Es hätte also auf 10.3 ATGB verwiesen werden können, wenn eine Weitergabe akzeptiert werden würde, es wurde aber ausdrücklich 10.4 genannt und auch in 4.5 nur der Zweitmarkt genannt.
Weiterhin schreibt der Millernton: „Die jetzt in den ATGB verankerte Kontrolle wird, wie uns Berit Rieper vom Kartencenter im Gespräch mitteilte, keine Kontrolle des Personalausweises beim Eingang ins Stadion sein. (…) Eine konkrete Umsetzung ist noch nicht geplant und muss auch nicht zwingend kurzfristig erfolgen. So wäre es aber zum Beispiel möglich, einen vorgegebenen Bereich von mehreren Wochen (inklusive mehrerer Heimspiele) zu benennen, in dem die Person im Besitz der Dauerkarte sich einmal am Stadion ausweisen muss. Dies wäre dann, beispielsweise für Auswärtige, natürlich auch im Rahmen mehrerer Heimspiele möglich.“ Es werden also Ausweiskontrollen erfolgen. Ob nun direkt am Einlaß oder irgendwann später „im Stadion“, ob nun für alle oder wie auch immer. Wer den Ausweis am Freitag abend verliert, wird daher nicht mehr damit rechnen können, am Samstag mit einer Dauerkarte ins Stadion zu kommen. Es wird eine Ausweiskontrolle kommen.
Es heißt sogar ausdrücklich in den ATGB in Punkt 4.1: „Der Club ist berechtigt, die Zugehörigkeit der Dauerkarte zur berechtigten Person durch Ausweiskontrollen regelmäßig zu überprüfen. Wenn die Identität nicht bestätigt werden kann, liegt ein wichtiger Grund vor, der den Club nach Ziffer 4.5 zur Kündigung berechtigt.“ Wäre also bei einer einmaligen privaten Weitergabe der Dauerkarte schon von einem wichtigen Grund auszugehen, der zu einer Kündigung berechtigt? Hier wird auf die Ziffer 4.5 der ATGB verwiesen, worin eine Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund aufgeführt wird und hierbei unter anderem die Spielezahl der Mindestnutzung genannt wird – aber weitere Gründe wären denkbar. Es läßt sich nach den aktuellen ATGB demnach nicht ausschließen, daß bereits eine einmalige Weitergabe zu einer Kündigung der Dauerkarte führt.
Wir haben es also mit einer sehr problematischen Änderung der ATGB zu tun, auch wenn es hierzu noch Kommunikation vom Verein geben soll. Inwieweit dies aber zu einer Abänderung führt, wird sich noch herausstellen müssen.
Update vom 04.08.2026:
Der Verein hat auf meine mail mit der Bitte um Stellungnahme bis heute nicht reagiert. Zumindest das Problem wurde aber erkannt und heute eine Rundmail herausgeschickt u.a. mit folgendem Inhalt:
„Erhöhung der Nutzungsquote von 12 auf 14 Heimspiele
Wie bereits im Rahmen der ATGB-Änderungen kommuniziert, haben wir uns auf eine Mindestnutzung bei Dauerkarten von mindestens 14 (von 17) Heimspielen innerhalb einer Saison festgelegt.
Wie in der vergangenen Spielzeit zählt auch in der Saison 2026/27
(1) die (persönliche) Nutzung der digitalen/physischen Dauerkarte,
(2) die Nutzung von digitalen Einzeltickets der Dauerkarte, persönlich oder durch Dritte sowie
(3) der Weiterverkauf über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt als Nutzung.
Es gibt keine Begrenzung, wie häufig Du ein digitales Einzelticket erstellen und an Dritte weiterleiten darfst oder wie häufig Du Deinen Platz über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt anbietest und verkaufst.“
Außerdem wurde ausgeführt:
„Ergänzende Informationen zu den ATGB-Änderungen
Zu den ATGB-Anpassungen, die wir zur Saison 2026/27 vorgenommen haben, haben uns einige Rückfragen erreicht, da wir die Änderungen nicht ausführlich genug erklärt haben. An dieser Stelle möchten wir daher auf einige Punkte eingehen und diese ausführen:
Selbstverständlich zählt auch die Ticketweitergabe und Nutzung durch Dritte als Nutzung – unabhängig davon, ob das Einzelticket oder die Dauerkarte verwendet wird. Unser Ziel bleibt es, dass Karten nicht ungenutzt verfallen und möglichst viele Fans und Mitglieder die Chance auf einen Stadionbesuch erhalten.
In Bezug auf die Ausweiskontrollen (Ziffer 4.1) sei gesagt, dass diese ATGB-Anpassung lediglich dazu dient, dass wir die (rechtliche) Grundlage dafür schaffen, eine Art Bestandsaufnahme durchführen zu können. Dies hat den Zweck, zu ermitteln, ob Dauerkarten seit Jahren nicht mehr von der*dem ursprünglichen Ticketinhaber*in genutzt werden, weil diese*r bereits verstorben ist oder gar kein Interesse mehr an Stadionbesuchen hat. Eine solche Bestandsaufnahme ist aktuell noch nicht geplant. Wir können aber jetzt schon sagen, dass es keine Ausweiskontrollen am Einlass geben und niemand abgewiesen wird, weil eine Dauerkarte von einer anderen Person genutzt wird. Eine temporäre Weitergabe bleibt ausdrücklich möglich und ist wie bereits dargelegt sogar erwünscht.“
Inwiefern das nicht in die ATGB so aufgenommen wurde, kann erstmal dahingestellt bleiben. An die Ausführungen in der Rundmail hat sich der Verein zu halten für diese Spielzeit. Für die nächste würde allerdings dann wieder das oben beschriebene Problem gelten. Das könnte nur durch eine Änderung der ATGB gelöst werden, was zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr für diese Saison möglich wäre, aber durch die mail gelöst wurde.
Auch der Hinweis auf die Durchführung der Ausweiskontrollen in der mail enthält eine günstige Klarstellung, die sich so aus den ATGB nicht ergeben und auch gerne dort enthalten sein sollte.
Es bleibt der fade Beigeschmack, daß dies alles erst nach der erforderlichen Zustimmung zu den ATGB mit Verlängerung / Erwerb der Dauerkarte bekannt gemacht wurde. „Selbstverständlich“ ist allerdings nicht, was in der mail steht, da es so eben nicht in den ATGB enthalten ist. Bleibt unter dem Strich, daß die Nachfragen eine positive Veränderung durch diese mail ergeben haben. Und nun freuen wir uns auf die anstehende neue Spielzeit!